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Reise- und Vertragsbedingungen

(Version: August 2024)

 

von

 

Papillon Travel

Haselhalden 28

CH - 8493 Saland

Tel. +41 (0)79 661 91 94

Mail: info@papillontravel.ch
Geschäftsführer: Thomas Wiser

 

 

Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reiseveranstalter.

 

 

1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen ihnen als Kunde und uns als Reiseveranstalter ein Vertrag zustande. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer mit anmelden, so haben sie auch für deren Vertragspflichten einzustehen. Der Vertrag kommt durch die Annahme von Papillon Travel zustande und bedarf keiner besonderen Form. Wir informieren Sie über den Vertragsabschluss mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung per Post oder Email. Aus organisatorischen Gründen können wir Anmeldungen nur bis 60 Tage vor Reisebeginn entgegen nehmen.
Der Anmeldeschluss für alle unsere Reisen ist somit 2 Monate vor Reisebeginn.

 

2. Anzahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung müssen Sie innert 30 Tagen den Betrag von CHF 1000 anzahlen. Ihre Anzahlung wird natürlich auf den Gesamtpreis angerechnet.

3. Restzahlung
Die Restzahlung ist 2 Monate vor Reisebeginn fällig und muss unaufgefordert bei Papillon Travel eingegangen sein. Wird eine Reise weniger als 2 Monate vor Abreise gebucht, so muss der gesamte Betrag sofort bezahlt werden.

 

4. Verspätete Zahlung
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat Papillon Travel das Recht, nach erfolglosem Verstreichen von nochmals 10 Tagen, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten einzufordern.

5. Leistungen während der Reise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Reise-Programm.

 

6. Änderungen der Reise
Papillon Travel kann in Notfällen, aus Logistischen Gründen oder bei veränderten Umständen die Reiseroute, Zeitplan, Übernachtungsorte, Aktivitäten und Beförderungsart für einzelne Reiseabschnitte ändern oder weglassen. Papillon Travel haftet nicht für die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten, Kosten, Schäden oder unerfüllten Erwartungen. Im Falle der Reiseleiter während der Reise durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist die Reise fertig zu leiten, muss der Teilnehmer selbständig weiterreisen oder in sein Heimatland zurückkehren. Unter diesen Umständen wird dem Reiseteilnehmer der gesamte Reisepreis vollumfänglich zurück erstattet.

Es besteht keinerlei Anspruch auf weitere Entschädigungen für Umtriebe oder Unannehmlichkeiten.

7. Preisänderungen
Die im Prospekt angegebenen Preise sind für Papillon Travel verbindlich. Im Falle erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung kann der Kunde kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.

8. Reiserücktritt durch den Teilnehmer
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Papillon Travel. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich einzureichen.

 

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter folgende Annullierungskosten für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen:

 

Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt: Die Anzahlung verfällt
59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
29 bis 08 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
07 bis 01 Tag/e vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
0 Tage vor Reiseantritt oder Nichterscheinen: 100% des Reisepreises

 

9. Nicht beanspruchte Leistungen

Verlässt ein Teilnehmer die Reisegruppe wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, so ist er für anfallende Aufenthaltskosten, Transportkosten und Verpflegung selbst verantwortlich. Es erfolgt keine Teil-Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

10. Rücktritt & Kündigung durch Papillon Travel
Papillon Travel wird den Kunden bei Nichtdurchführbarkeit, infolge höherer Gewalt, bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn unterrichten. Der Reisepreis wird umgehend zurück erstattet. Weitere Ansprüche des Reiseteilnehmers sind ausgeschlossen.

11. Kündigung des Vertrages infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Papillon Travel als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wir halten uns an die Reisehinweise des EDA (Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) und des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Sollten diese Stellen von einer Reise ins gebuchte Land abraten, können sie ihre Buchung kostenlos ändern oder annullieren. Es werden keine Annullierungskosten verrechnet. Weitere Ansprüche und Entschädigungen sind ausgeschlossen.

 

12. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung, damit für sie keine Kosten anfallen, falls sie die Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Ebenfalls raten wir ihnen den Abschluss einer Reise-Versicherung und einer Reisekrankenversicherung zur Deckung allfälliger Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. In der Reise sind keine Versicherungen eingeschlossen. Papillon Travel haftet weder für Krankheit, Unfall, Verletzung, Tod, Rückreise, Rücktrittskosten oder Gepäckverlust. Jeder Reiseteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Reise teil. Ebenso wird keine Haftung übernommen, welche durch Mitreisende oder Dritte verursacht werden. Es ist Voraussetzung für die Teilnahme, dass jeder Teilnehmer ausreichend für die oben erwähnten Risiken versichert ist.

13. Teilnehmer Voraussetzungen und Gesundheitliche Anforderungen
Jugendliche Reiseteilnehmer müssen mindestens 12 Jahre alt sein und es gelten die gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie für Erwachsene Teilnehmer. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung und entscheidend ist lediglich die körperliche Verfassung des Reiseteilnehmers. Für die Teilnahme an unseren Reisen ist eine gute körperliche Verfassung und eine stabile Gesundheit notwendig. Der Teilnehmer sollte über einen mittleren Fitness-Level verfügen. Das bedeutet eine mehrstündige Wanderung in hügeliger Landschaft und bei heissen Temperaturen sollten dem Teilnehmer keine Probleme bereiten.
Die maximalen Marschzeiten sind ersichtlich in unserem Dokument "Reise Fakten" der jeweiligen Reise.
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein gesundheitlicher Zustand und seine Fitness den Anforderungen, wie sie eine solche Reise erfordert, entspricht. Der Teilnehmer willigt ein, jegliche medizinische Behandlung die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nötig ist und alle Rettungs- und Behandlungskosten, die während der Reise anfallen, selbst zu übernehmen.
Der deutsch sprechende Schweizer Reiseleiter wird auf gewissen Reiseabschnitten von einheimischen Führern unterstützt. Diese lokalen Guides kommunizieren in der englischen Sprache. Daher ist es von Vorteil, wenn man etwas Grundkenntnisse in Englisch besitzt. Dies ist jedoch KEINE Bedingung für die Teilnahme an der Reise.

14. Schadenminderungspflicht des Reisenden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und sie um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15. Ein- und Ausreisevorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Darunter zählen unter anderem: Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Gesundheits- und sonstige Vorschriften. Papillon Travel duldet in keinem Fall das Mitführen von illegalen Drogen und anderen gesetzlich nicht erlaubten Produkten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

Kunden, die nicht Schweizer sind, müssen bei der Reiseanmeldung dem Reiseveranstalter ihre Nationalität mitteilen.

16. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Reiseteilnehmer und Papillon Travel ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Papillon Travel wird als der Gerichtsstand die Gerichte des Kanton Zürich vereinbart.


Hier zum Download VERTRAGSBEDINGUNGEN


Papillon Travel
Haselhalden 28
8493 Saland
 +41 (0) 79 661 91 94
 info@papillontravel.ch

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